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Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Privathaftpflichtversicherung

Es gibt neben der Möglichkeit der privaten Haftpflichtversicherung auch eine Absicherung im Beruf. Im Vergleich zur Privathafthaftpflicht bietet die Berufshaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz gegen die Risiken der beruflichen Tätigkeiten. Was beide Versicherungen gemeinsam haben, ist der indirekte Rechtsschutz. Sind die Ansprüche, die eine dritte Person gegen Sie haben sollte, unberechtigt, dann bietet sich eine Rechtsschutzversicherung. Übernommen werden somit auch die Kosten für Gericht, Rechtsanwalt oder Gutachter.

Private Haftpflichtversicherung fast immer sinnvoll

Wer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der ist selbst für Schäden, der er verursacht haben sollte, haftbar. Das kann von kleinen Schäden bis hin zu Schäden in Millionenhöhe der Fall sein. Mittlerweile bieten Versicherer eine Deckungssumme im Schadensfall von bis zu 50 Millionen Euro an. Mindestens vereinbart werden sollten jedoch fünf Millionen Euro. Günstiger wird der Tarif immer dann, wenn Sie einen Selbstbehalt mit dem Anbieter vereinbaren. Je höher dieser Eigenanteil ausfällt, desto günstiger ist letztendlich auch der Versicherungsschutz. Üblich ist ein eigener Anteil in Höhe von 250 Euro im Schadensfall. Schäden bis zu dieser Höhe werden nicht von der Versicherung übernommen.

Absicherung der beruflichen Tätigkeiten mit einer Berufshaftpflicht

Das Prinzip der Berufshaftpflicht ist dem der privaten Haftpflichtversicherung gleich. Gezahlt wird immer dann, wenn es zu einem Schaden gegen einen Dritten kommt. Verlieren Sie zum Beispiel den Firmenschlüssel, dann zahlt die Versicherung die Kosten, die mitunter recht teuer ausfallen können, wenn es sich um eine Schließanlage handelt. Aber auch Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden lassen sich mit Hilfe einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Vor allem, wenn es zu Schäden an Personen kommt, kann es sehr teuer werden. Auch in diesem Fall sollte ein Selbstbehalt die Beiträge mindern.

Betriebshaftpflicht für Unternehmen

Eine weitere Form der Haftpflichtversicherung ist die Betriebshaftpflicht. In diesem Fall kann der Unternehmer einen Versicherungsschutz abschließen, der auch für die Mitarbeiter gilt. Das bedeutet, dass nicht nur eine einzelne Person mitversichert werden kann. Die Deckungssummen bei dieser Haftpflichtversicherung sollten noch etwas höher ausfallen. Versichert werden sollten sämtliche im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehenden Risiken des Versicherten.

Ansprechpartner/in Martin Lange
E-Mail: Martin Lange, kontakt@altersvorsorge-tarifrechner.de
Weitere Informationen finden Sie unter: https://berufshaftpflichtversicherungen-online.de/berufshaftpflichtversicherung-betriebshaftpflichtversicherung-unterschied/
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