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Lithium-Knopfzellen und Kinder: Was Normen, Produktsicherheitsrecht und Fachstellen vorsehen

Knopfzellen und Kinder: neue Normfassung, EU-Produktsicherheitsrecht, Notfall-Hinweise von BfR und Behörden sowie ein Haushalts-Check.

Bleibt eine verschluckte Knopfzelle in der Speiseröhre eines Kleinkinds stecken, kann sie schwere Verätzungen verursachen. Die SOMUVA UG fasst zusammen, was die neue Sicherheitsnorm, die EU-Produktsicherheitsverordnung und Behörden zu Warnhinweisen, Verpackung und Notfall sagen.

Lüdenscheid, 30.09.2026 – Knopfzellen stecken in vielen Alltagsgeräten. Das BfR nennt etwa LED-Teelichter, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik und Fernbedienungen. Für Kleinkinder sind sie ein ernstes Risiko. Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) aus Lüdenscheid hat zusammengestellt, welche Anforderungen die aktuelle Normung und das EU-Recht an Hersteller stellen und was Fachstellen Familien für den Ernstfall raten.

Warum Knopfzellen gefährlich sind

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt den Mechanismus so: Bleibt eine verschluckte Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, kommt es über die feuchte Schleimhaut zum Stromfluss. Dabei entstehen Hydroxid-Ionen, die schwere Verätzungen verursachen können. Ein erhöhtes Risiko besteht laut BfR für Kleinkinder bei großen Knopfzellen ab 20 Millimetern, weil sie in der engen Speiseröhre besonders wahrscheinlich stecken bleiben. Tückisch ist der Verlauf: Zunächst zeigen sich oft keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein. Erst nach einigen Stunden kommt es zu Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten. Häufig wird das Verschlucken zunächst gar nicht bemerkt. In seiner Pressemitteilung vom 12. Dezember 2022 berichtete das BfR von mehreren hundert Fällen, die ihm in zehn Jahren von Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt wurden.

Was die Norm verlangt

Die Sicherheit von Lithium-Primärbatterien regelt die internationale Norm IEC 60086-4. Die sechste Ausgabe erschien am 29. Januar 2025. Seit September 2026 liegt sie als DIN EN IEC 60086-4 (VDE 0509-4):2026-09 in deutscher Fassung vor und ersetzt die Ausgabe von Juli 2020. Die Norm enthält zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen für verschluckbare Knopfzellen. Ihr normativer Anhang E regelt die kindersichere Verpackung von Knopfzellen samt Verpackungsprüfungen. Die Prüfkriterien dafür wurden in der neuen Ausgabe überarbeitet. Anhang F zur Verwendung des Sicherheitszeichens „Keep out of reach of children“ ist nicht mehr nur informativ, sondern normativ. Für Batterien mit wässrigem Elektrolyt gilt ein eigener Normteil, IEC 60086-5, derzeit in der Ausgabe von 2021.

Normen sind grundsätzlich freiwillig. Den allgemeinen rechtlichen Rahmen für Verbraucherprodukte setzt die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, soweit keine spezielleren EU-Sicherheitsvorschriften greifen. Nach Artikel 5 dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Bei der Bewertung sind nach Artikel 6 unter anderem Verpackung, Etikettierung, Warnhinweise und die Verbraucherkategorien zu berücksichtigen, ausdrücklich auch schutzbedürftige Verbraucher wie Kinder. Nach Artikel 9 Absatz 7 müssen Hersteller ihrem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache beifügen, die der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. Für Spielzeug hält das BfR fest: In der EU vertriebenes Spielzeug mit Knopfzellen muss so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Zelle möglich ist, zum Beispiel durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach.

Was im Notfall zu tun ist

Das BfR rät schon beim begründeten Verdacht des Verschluckens zu einer sofortigen Untersuchung in der Kinderklinik. Das Regierungspräsidium Tübingen, in Baden-Württemberg für die Marktüberwachung zuständig, nennt in einer Pressemitteilung von 2022 konkrete Schritte: das Kind unverzüglich ins Krankenhaus bringen, ihm nichts zu essen oder zu trinken geben und es nicht zum Erbrechen bringen. Wenn möglich, sollten Eltern dem Arzt die Batterie-Verpackung oder das Gerät zeigen, damit er weiß, um welche Art von Batterie es sich handelt. In lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Bewusstlosigkeit, Atem- oder Herzstillstand, gilt laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sofort der Notruf 112. Die Telefonnummern der Giftinformationszentren listet das Institut auf seinem Elternportal auf.

Haushalts-Check in fünf Schritten

Erstens: Knopfzellen so aufbewahren, dass Kinder nicht herankommen. Das BfR schließt ausdrücklich neue, gebrauchte und auch vermeintlich leere Zellen ein. Zweitens: Batteriefächer von Fernbedienungen, LED-Teelichtern, Lichterketten, Musik-Grußkarten und Spielzeug prüfen. Das Regierungspräsidium Tübingen rät, bei Spielzeug auf ein kindersicheres Fach zu achten, das auch korrekt verschlossen ist. Drittens: Geräte, bei denen keine Kindersicherung möglich ist, für Kinder unzugänglich aufbewahren, wie es die Behörde ebenfalls empfiehlt. Viertens: Bei alten Lithium-Zellen die Pole abkleben. Das Umweltbundesamt empfiehlt das, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden, und rät für Altbatterien zu verschließbaren Behältern. Fünftens: Ersatzzellen ebenso unzugänglich lagern und beim Batteriewechsel keine Zellen offen liegen lassen.

„Knopfzellen sind klein und stecken oft in Geräten, an die im Alltag kaum jemand denkt“, sagt Mustafa Celik, Geschäftsführer der SOMUVA UG (haftungsbeschränkt). „Norm und EU-Produktsicherheitsrecht setzen bei Verpackung, Kennzeichnung und Warnhinweisen an. Zu Hause zählt, dass Batteriefächer geschlossen bleiben und Ersatzzellen außer Reichweite liegen. Für den Ernstfall ist der Rat der Fachstellen eindeutig: sofort in die Klinik.“

Fällt bei einem Spielzeug auf, dass die Knopfzellen für kleine Kinder leicht zugänglich sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher das der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.

Über die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt)
Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 11627) betreibt den Onlinehandel Vapechamp.

Quellen
IEC Webstore, IEC 60086-4:2025, Edition 6.0 (Veröffentlichung 29.01.2025; Änderungen u. a.: überarbeitete Kennzeichnung, überarbeitete Prüfkriterien kindersichere Verpackung, Anhang F von informativ zu normativ) – https://webstore.iec.ch/en/publication/71814
IEC 60086-4:2025 CMV, Inhaltsverzeichnis (9.3 zusätzliche Anforderungen für verschluckbare Knopfzellen; Tabelle 10 zusätzliche Kennzeichnungsund Verpackungsanforderungen; Anhang E normativ, kindersichere Verpackung mit E.3 Verpackungsprüfungen; Anhang F normativ, Sicherheitszeichen KEEP OUT OF REACH OF CHILDREN) – https://cdn.standards.iteh.ai/samples/iec/iec-60086-4-2025/61cfba1195f54ec6a2a5da696fecea6f/redline-iec-60086-4-2025-cmv.pdf
DIN Media, DIN EN IEC 60086-4 (VDE 0509-4):2026-09, Ausgabedatum 2026-09, ersetzt DIN EN IEC 60086-4:2020-07 – https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-iec-60086-4/401382716
IEC Webstore, IEC 60086-5:2021, Edition 5.0 (Batterien mit wässrigem Elektrolyt) – https://webstore.iec.ch/en/publication/63982
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, Art. 2 Abs. 1, Art. 5, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, d, e, Art. 9 Abs. 7, Art. 52 (gilt ab 13.12.2024) – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988
BfR, Presseinformation Nr. 45/2022 vom 12.12.2022 (Geräte-Beispiele, Mechanismus, ab 20 mm, Symptome, mehrere hundert Fälle, Kinderklinik, neue/gebrauchte/vermeintlich leere Zellen, Spielzeug mit Schrauben gesichertem Batteriefach) – https://www.bfr.bund.de/presseinformation/geschenke-und-lichterketten-knopfzellen-koennen-beim-verschlucken-zu-schweren-gesundheitsschaeden-bei-kleinkindern-fuehren/
Regierungspräsidium Tübingen, Pressemitteilung 17.02.2022 (Notfallschritte, kindersicheres und korrekt verschlossenes Batteriefach, Geräte ohne Kindersicherung unzugänglich aufbewahren, Meldung an zuständige Behörde) – https://rpt.baden-wuerttemberg.de/presse-und-soziale-medien/pressemitteilungen/artikel/knopfzellen-potentielle-gefahr-fuer-kinder/
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Giftinformationszentralen und Notruf 112 – https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/notfall-infos/giftinformationszentralen-giftnotruf/
Umweltbundesamt, Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus (Pole abkleben gegen äußeren Kurzschluss, verschließbare Behälter für Altbatterien) – https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/sachgemaesser-umgang-lithium-batterien-akkus

Pressekontakt
SOMUVA UG (haftungsbeschränkt)
Karlstraße 4
58507 Lüdenscheid
Deutschland
Ansprechpartner: Mustafa Celik (Geschäftsführer)
E-Mail: kontakt@vapechamp.de
Telefon: +49 176 84749993
Web: https://vapechamp.de

Ansprechpartner/in Mustafa Celik
E-Mail: kontakt@vapechamp.de
Weitere Informationen finden Sie unter: https://vapechamp.de
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