Grünwald, 23. Juni 2008 – Die VIP-Geschäftsführung hat Einspruch gegen die geänderten Steuerbescheide für den VIP Medienfonds 2 erhoben. Das Finanzamt München hatte den Fonds wie bereits gemeldet für die Jahre 2002 und 2003 einer neuerlichen Überprüfung unterzogen und ist zu dem aus Sicht von VIP nicht zutreffenden Ergebnis gelangt, dass die Verluste teils im falschen Jahr geltend gemacht wurden, teils wird auch die Herstellereigenschaft des Fonds angezweifelt. Die VIP-Geschäftsführung stellt die Rechtmäßigkeit der erneuten Prüfung in Frage und weist die Änderungsbescheide entschieden zurück. VIP stützt sich dabei auf die „erhöhte Bestandskraft“ der ursprünglichen Steuerbescheide, weil der Fonds für die Jahre 2002 und 2003 bereits endgültig betriebsgeprüft war. Nach § 173 Abs. 2 AO können die Bescheide nur dann geändert werden, wenn ein Fall von Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerkürzung vorliegt. Dies wird im vorliegenden Fall zwar von der Finanzverwaltung behauptet, ist aber weder belegt noch abschließend entschieden.
Thierry Potok, Geschäftsführer der Komplementärin der Fondsgesellschaft, zeigt sich entschlossen, die Interessen der Gesellschafter zu verteidigen: „Wir können der Rechtsauffassung des Finanzamtes München nicht folgen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Filmproduktionstätigkeit wurden wie bei allen VIP Medienfonds im Vorfeld eingehend mit der Finanzverwaltung abgestimmt. Da die betreffenden Steuererklärungen ordnungsgemäß unterzeichnet und im Rahmen der Betriebsprüfung alle Detailunterlagen in offensichtlich sehr kooperativer Weise vorgelegt wurden, schließen wir individuelle Fehler der VIP-Geschäftsführung aus. VIP hat zu jedem Zeitpunkt nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Im Interesse der Anleger werden wir uns gegen die geänderten Bescheide zur Wehr setzen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“
Die erneute Überprüfung des VIP Medienfonds 2 steht im Zusammenhang mit dem erweiterten Strafverfahren gegen die ehemaligen VIP-Geschäftsführer. Diese sehen sich dem bis heute nicht erwiesenen Verdacht der Steuerhinterziehung zugunsten Dritter ausgesetzt. Das Finanzamt München vertritt dabei die von VIP bestrittene Auffassung, dass die damaligen Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft gegenüber den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht bzw. diese pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen haben.
Die Anerkennung der von den VIP Medienfonds für die durchgeführten Filmprojekte bezahlten Produktionskosten als Betriebsausgaben ist ein zentraler Streitpunkt in allen derzeit anhängigen steuerlichen Hauptverfahren. Die wegen der nach wie vor nicht abschließend geklärten und selbst innerhalb der Finanzverwaltung strittigen steuerlichen Bewertung von Filmproduktionskosten bestehende Rechtsunsicherheit erweist sich auch für die Anleger anderer deutscher Medienfonds als Belastung.
Über die VIP Medienfonds
Die im Jahr 1989 gegründete Unternehmensgruppe VIP Media Gruppe mit Sitz in Grünwald gehört mit einem Gesamtproduktionsvolumen von rund 1 Mrd. US-Dollar zu Deutschlands größten Filmproduzenten. Insgesamt wurden über 50 Filmprojekte realisiert, darunter auch zahlreiche preisgekrönte Produktionen wie etwa ‚Das Parfüm’, ‚Monster’, ‚Trade’, ‚7 Zwerge’ und ‚I’m Not There’. Die eigentliche Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb der Kino-, Fernseh- und Musikproduktionen sowie der damit zusammenhängenden Nebenrechte (insbesondere Merchandising) obliegt den vier VIP-Medienfonds (VIP1 bis VIP4). Mit der Herstellung der Filme werden verschiedene Subunternehmer beauftragt.
Die Fonds sind jeweils als eigenständige Kommanditgesellschaften organisiert, wobei die Anleger direkt oder indirekt Kommanditisten sind und die jeweilige Komplementärin mit der operativen Geschäftsleitung beauftragen. Die Rolle der Komplementärin erfüllt bei allen Fonds die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH. Sie wird unterstützt von der Film & Entertainment VIP Medienfonds Service GmbH, die für die Fonds im Wesentlichen Dienstleistungen rund um die Produktion von Filmen erbringt. Die Betreuung der Kommanditisten und die Öffentlichkeitsarbeit sind bei der VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH angesiedelt.
Ansprechpartner für die Medien
VIP Medienfonds
Urška Gartner
Corporate Communications
Bavariafilmplatz 7/Haus 4
82031 Grünwald
Telefon: +49(0)89/74 73 43 – 51
Telefax: +49(0)89/74 73 43 – 22
E-Mail: gartner@vip-muenchen.de
Internet: www.vip-medienfonds.de
c/o MärzheuserGutzy Kommunikationsberatung GmbH
Michael Märzheuser/Jochen Gutzy
Geschäftsführende Gesellschafter
Theresienstraße 6-8/Ludwigstraße 21
80333 München
Telefon: +49(0)89/288 90-480
Telefax: +49(0)89/288 90-45
E-Mail: vip@maerzheusergutzy.com
Internet: www.maerzheusergutzy.com
Ansprechpartner/in |
Jochen Gutzy E-Mail: jg@maerzheusergutzy.com |
---|---|
Weitere Informationen finden Sie unter: | http://www.vip-medienfonds.de |
Themen/Schlagworte: | VIP Medienfonds, MärzheuserGutzy |